„Made in Germany“ ist bei einer Hochzeits-App ein Werbeversprechen, keine Prüfung nach der DSGVO. Wer eine Hochzeits-App mit Made-in-Germany- und DSGVO-Versprechen sucht, sollte deshalb fünf Dinge nachlesen statt dem Siegel zu glauben: wer Verantwortlicher ist, ob es einen Auftragsverarbeitungsvertrag gibt, welche Unterauftragnehmer beteiligt sind, wo die Daten liegen und wann sie gelöscht werden. Alle fünf Antworten stehen, wenn der Anbieter sauber arbeitet, in Datenschutzerklärung und AVV.
Warum „Made in Germany“ allein wenig aussagt
Die DSGVO kennt keinen Begriff „Made in Germany“ und verlangt keinen Server in Deutschland. Nach Art. 1 Abs. 3 DSGVO darf der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union aus Datenschutzgründen weder eingeschränkt noch verboten werden. Für die DSGVO macht ein Server in Frankfurt deshalb keinen grundsätzlichen Unterschied zu einem in Amsterdam.
Eine Grenze zieht die Verordnung erst beim Drittland. Nach Art. 44 DSGVO ist eine Übermittlung in ein Land außerhalb der EU nur zulässig, wenn die Bedingungen des Kapitels V eingehalten werden. Die entscheidende Frage lautet also nicht „deutsch oder nicht?“, sondern: Verlassen eure Gästedaten irgendwo die EU, etwa über einen E-Mail-Dienst oder ein Analyse-Tool?
Ein Anbieter mit Sitz in Deutschland hat trotzdem einen praktischen Wert. Ansprechpartner und Vertragsrecht sind dann in der Regel deutsch, und eine Beschwerde könnt ihr auf Deutsch einreichen. Der Serverstandort allein entscheidet darüber allerdings nicht, maßgeblich ist der Sitz des Anbieters.
Wer ist verantwortlich: Brautpaar, Planer oder Anbieter?
Als Brautpaar, das privat plant
Die DSGVO gilt nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. c nicht für Verarbeitungen durch natürliche Personen „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“. Erwägungsgrund 18 nennt als mögliches Beispiel das Führen von Anschriftenverzeichnissen. Eine Gästeliste für die eigene Hochzeit kann darunter fallen.
Für den Anbieter der App gilt das nicht. Derselbe Erwägungsgrund stellt klar, dass die Verordnung für Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter gilt, die „die Instrumente“ für solche familiären Tätigkeiten bereitstellen. Die App muss also DSGVO-Regeln einhalten, auch wenn ihr privat plant.
Als Hochzeitsplanerin oder Agentur
Wer beruflich plant, fällt nicht unter die Haushaltsausnahme. Ihr seid dann in aller Regel Verantwortliche für die Gästedaten eurer Kundinnen und Kunden. Nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO dürft ihr nur mit Auftragsverarbeitern arbeiten, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Art. 28 Abs. 3 verlangt dafür einen Vertrag, der unter anderem Gegenstand, Dauer, Art der Daten und Kategorien der Betroffenen festlegt. Ohne diesen AVV fehlt die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der App. Worauf Agenturen bei der Auswahl sonst achten, steht in Hochzeits-App für Agenturen: Auswahl und Praxistest.
Die Fünf-Fragen-Prüfung für jede Hochzeits-App
Für diese Prüfung braucht ihr nur Datenschutzerklärung und AVV des Anbieters. Am Beispiel MeinEvent, Stand Oktober 2026:
| Frage | Wo ihr es findet | Antwort bei MeinEvent |
|---|---|---|
| Wer ist Verantwortlicher, wer Auftragsverarbeiter? | AVV, Abschnitt Rollen | Ihr als Veranstalter seid Verantwortliche, MeinEvent verarbeitet in eurem Auftrag |
| Gibt es einen AVV nach Art. 28? | eigene AVV-Seite | Ja, gilt mit der Registrierung, gegengezeichnete Fassung auf Anfrage |
| Welche Unterauftragnehmer gibt es? | AVV, Sub-Auftragsverarbeiter | Hostinger (Sitz Zypern, Server-Infrastruktur in Deutschland), Stripe (Zahlung, Irland), Brevo GmbH (E-Mail-Versand, Sitz Berlin, Server in der EU) |
| Wo liegen die Daten? | AVV, Ort der Verarbeitung | eigener Server in Deutschland (Frankfurt am Main), Supabase selbst gehostet, keine Übermittlung an Supabase Inc.; nur der E-Mail-Versand läuft über Brevo-Server in der EU |
| Wann wird gelöscht? | Website, FAQ | Fotos, Nachrichten und Gästelisten bleiben mindestens sechs Monate nach dem Event-Datum verfügbar; vollständige Löschung jederzeit selbst im Dashboard |
Die Angaben stammen aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Stand 27. Oktober 2026), der Datenschutzerklärung und der Startseite von MeinEvent, die „Hosting in Deutschland“ angibt. Die Datenschutzerklärung nennt für die Website selbst weitere Dienste, etwa Google Analytics 4, das nur nach Einwilligung läuft.
Was typischerweise schiefgeht
Der häufigste Fehler ist ein Anbieter, der „DSGVO“ auf die Startseite schreibt, aber keinen AVV anbietet. Für Agenturen ist das ein Ausschlussgrund. Der zweite Fehler sitzt beim Brautpaar selbst: Die Gästeliste liegt sauber in der App, wird aber zusätzlich als Excel-Datei per WhatsApp an Trauzeugen, Caterer und Location verschickt. Ab dann bestimmt nicht mehr die App, wo die Daten liegen.
Gästeliste: Vorsicht bei Allergien und Essenswünschen
Viele Rückmeldeformulare fragen nach Unverträglichkeiten. Gesundheitsdaten zählen nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, ebenso Daten, aus denen religiöse Überzeugungen hervorgehen. Ein Hinweis wie „halal“ oder „Zöliakie“ kann also mehr verraten als eine Menüwahl.
MeinEvent weist im AVV ausdrücklich darauf hin: Wer solche Angaben erfasst, braucht dafür eine eigene Rechtsgrundlage gegenüber den Gästen. Praktisch heißt das für Agenturen: Fragt nur ab, was die Küche wirklich braucht, und sagt den Gästen im Formular, wofür die Angabe dient und an wen sie geht. Ein freies Textfeld „Essenswünsche“ ist dabei sparsamer als eine Liste mit Krankheiten zum Ankreuzen.
Gästefotos: Galerie privat halten
Für Fotos gilt neben der DSGVO das Kunsturhebergesetz. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Eine Galerie, die nur Gäste mit dem Event-QR-Code sehen, ist etwas anderes als ein öffentliches Album.
Drei Einstellungen solltet ihr deshalb prüfen:
- Ist die Galerie privat? Bei MeinEvent sehen sie nur Gäste mit dem Event-QR-Code und ihr im Dashboard; sie ist laut Anbieter nicht öffentlich im Internet auffindbar.
- Könnt ihr Fotos entfernen? Wer auf einem Bild nicht erscheinen möchte, sollte es nach der Feier schnell loswerden können.
- Wann verschwinden die Originale? Die Daten bleiben mindestens sechs Monate verfügbar, und ihr könnt das Event selbst vollständig löschen. Ladet die Galerie vorher als ZIP herunter, denn nach dem Löschen sind auch die Originale weg.
Wer im November und Dezember die Hochzeit für 2027 plant, legt gerade die Gästeliste an. Das ist der richtige Zeitpunkt, die fünf Fragen zu klären, bevor die ersten Save-the-Date-Rückmeldungen mit Adressen und Essenswünschen eintreffen.
Häufige Fragen
Worauf achte ich bei einer Gästeliste-App beim Datenschutz?
Prüft, ob der Anbieter einen AVV nach Art. 28 DSGVO anbietet, welche Unterauftragnehmer er nennt und wann die Gästeliste gelöscht wird. Fragt im Formular nur ab, was ihr wirklich braucht, vor allem bei Allergien.
Dürfen Gäste Fotos in eine Foto-App für die Hochzeit hochladen, ohne alle Abgebildeten zu fragen?
Das Hochladen in eine private Galerie ist etwas anderes als eine Veröffentlichung. Wer ein Foto öffentlich zeigen oder verbreiten will, braucht nach § 22 KUG grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Personen. Haltet die Galerie deshalb privat und bittet eure Gäste, Bilder nur mit Zustimmung zu posten.
Wie sammelt man Hochzeitsfotos ohne App und trotzdem datenschutzfreundlich?
Browserbasierte Galerien funktionieren per QR-Code ohne Installation. Entscheidend sind dieselben Punkte wie bei einer App: private Galerie, AVV, Serverstandort in der EU und eine feste Löschfrist. Warum Browser-Lösungen für Gäste oft die geringere Hürde sind, zeigt Apps & Tools für Events: installieren oder Browser?.
